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IVM

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma IVM Sign TEX GmbH


1. Allgemeines

1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir innerhalb von 2 Wochen die Bestellung bestätigen oder durch Übersendung der Ware ausführen

1.4 Unsere Abschlussvertreter sind nur zu schriftlichen Zusagen befugt. Mündliche Abreden bedürfen zur Gültigkeit daher der schriftlichen Bestätigung.

1.5 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.


2. Lieferung

2.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2.2 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts eine etwa schon erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

2.3 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, es sei denn, es sind einzelvertraglich andere Lieferbedingungen ausdrücklich vereinbart. Wertvolle Schutzgebinde (z.B. Holzkisten) sind uns auf Kosten des Kunden unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall verspäteter Rückgabe behalten wir uns vor, die uns entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

2.4 Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit, auch aus anderen Verträgen mit uns, im Rückstand ist, steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

2.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

2.6 Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, vor deren Ablauf wir nicht in Verzug geraten. Das gilt nicht für Fixgeschäfte.

2.7 Im Fall des Lieferverzugs haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 7.7 und 7.8 entsprechend.


3. Versand

3.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden.

3.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.

3.3 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zulasten des Kunden.


4. Preise

4.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ohne Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise bis zur Lieferung angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

4.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

4.4 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zulasten des Kunden an veränderte Fracht- und

Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Kunden insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.


5. Zahlung

5.1 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzugs.

5.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zulasten des Kunden.

5.3 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts setzt zusätzlich voraus, dass der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


6. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.


7. Mängelansprüche - Haftung

7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Leistungsbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Derartige Erklärungen enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

7.2 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.3 Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche.

7.4 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Falls wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht in der Lage sind oder die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Das Recht, nach Maßgabe des Gesetzes und dieser Bedingungen Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

7.5 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7.6 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7.7 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, soweit uns nur eine leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten zur Last fällt. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht bei uns zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.8 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang.

7.10 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffern 7.7 und 7.8 erstreckt sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs auch auf sämtliche Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelhaftung. Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.


8. Haftung bei gebrauchten Maschinen

Abweichend von vorstehenden Regelungen ist beim Verkauf gebrauchter Maschinen jedwede Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Die Rechte aus § 444 BGB bleiben unberührt.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

9.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

9.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.

9.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

9.5 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

9.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


10. Schlussbestimmungen

10.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gefechtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.2 Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

10.3. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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